Schlussbrief

Schlussbrief
Kontrakt mit ausführlichen Kaufbedingungen, meist in Form des Geschäftsbriefs mit Anrede, Grußformel und Unterschrift. Gebräuchlich bei nicht börsenmäßig gehandelten Waren. Durch Unterzeichnung des Sch. bindet sich der Käufer einseitig, während der Verkäufer erst unterzeichnet, nachdem er sich bez. seiner zu übernehmenden Lieferungsverpflichtung gesichert hat.
- Vgl. auch  Schlussnote.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Schlussbrief — Schlụss|brief (Kaufmannssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Schlussnote — Schlussschein. 1. Begriff: Von dem ⇡ Handelsmakler zu unterzeichnende und beiden Parteien unverzüglich nach Abschluss des Geschäftes zuzustellende Privaturkunde (§ 94 I HGB). 2. Die Sch. enthält die Namen bzw. Firmen der Parteien, den Gegenstand… …   Lexikon der Economics

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